Döderlein (2015) definiert die infantile Cerebralparese als „(…) eine dauerhafte, aber nicht unveränderliche Störung von Haltung und Bewegung aufgrund eines Defektes oder einer Schädigung des unreifen Gehirnes (…)“ (Döderlein, 2015, S. 40, zitiert nach Bax, 1964, S. 269). Wesentliche Merkmale sind laut Döderlein „(…) die Störung von motorischen Funktionen bei Haltung und Bewegung, ein dauerhafter Schaden, der aber nicht ohne Veränderungen abläuft und eine nicht progrediente Schädigung des sich entwickelnden Gehirnes.“ (Döderlein, 2015, S. 40)
Stotz (2000) erweitert diese Definition, indem er die ICP festlegt als „(…) die Folge einer bleibenden Schädigung des Gehirns in seiner wichtigsten Entwicklungs- bzw. Reifezeit, d.h. vor, während oder nach der Geburt.“ (Stotz, 2000, S. 21). Zudem sei „(z)um Verständnis der Definition (…) die Tatsache wesentlich, dass der entstandene Substanzdefekt des Gehirns irreparabel ist und sich auch im Laufe des Lebens nicht vergrößert. Dies schließt aber eine Verschlechterung der Symptomatik im Laufe der Zeit nicht aus (Hahne, 2006, S. 12), zitiert nach (Stotz, 2000).